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Nach einem Urteil des Landgerichts München vom vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) steht dem Betreiber eines Forums ein virtuelles Hausrecht zu, auf dessen Basis er Nutzer von der weiteren Teilnahme ausschließen kann.
Kläger des Verfahrens war der Heise Zeitschriften Verlag. Dieser hatte einem Teilnehmer der Foren von heise online aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft die Teilnahme an den Foren untersagt.
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Trotz dieses Verbots meldete sich der Nutzer zum Teil unter Angabe falscher Personendaten mehrfach erneut an.

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